Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird entweder von der Schulleitung/Geschäftsführung oder von der datenschutzrechtlich zuständigen Person Ihrer Schule/Institution unterschrieben.
Pro Schule/ Institution ist ein einziger AVV mit der Ernst Klett Verlag GmbH ausreichend. Dieser gilt für alle digitalen Services des Ernst Klett Verlags, wie beispielsweise die Gruppenverwaltung oder das Diagnostikportal.
Hier finden Sie die AVV-Vorlage.
Wir behalten uns vor, bei Nutzung der Dienste ohne AVV die Zugänge zu sperren.