Die Übergangstests (1.4/2.1 | 2.4/3.1 |3.4/4.1) können zum Ende des Schuljahres und/oder zum Anfang des Folgeschuljahres durchgeführt werden. Die aufeinander aufbauenden LRP-Tests dienen grundsätzlich der Standortbestimmung und es liegt im Ermessensspielraum der Lehrkraft, wie engmaschig sie Lernstände erheben möchte, d. h. man kann vier Tests pro Jahr durchführen, muss es aber nicht.
Für die Übergangstests (1.4/2.1 | 2.4/3.1 |3.4/4.1) im Speziellen bedeutet das Folgendes:
Wenn man bspw. Test 1.4/2.1 zu Ende der 1. Klasse durchführt und dann erneut zu Beginn der 2. Klasse, kann die Lehrkraft prüfen, was die Lernenden über die Ferien vergessen haben und ob es hier Bedarf gibt, Themen noch einmal durchzuarbeiten.
Wenn man einfach weniger Tests pro Jahr durchführen möchte bzw. nicht den Wunsch hat, den Wissensstand während der ca. 3 Monate von Schulende zu -beginn zu überprüfen, kann man die Testung „nur“ zum Ende oder zu Beginn des Schuljahres durchführen. Hier ist jedoch die Empfehlung, dass wenn man bspw. den Test 1.4/2.1 Ende der Klasse 1 durchführt, dann auch im Folgejahr den Test 2.4/3.1 Ende der Klasse 2 durchzuführen, umso eine optimale Standortbestimmung zu gewährleisten.
Was die Gesamtstichprobe angeht, wurden bei den Übergangstest die Normdaten sowohl zu Ende des Schuljahres, als auch zu Beginn des Schuljahres erhoben, sodass hier in der Auswertung unterschiedliche Bezugswerte herangezogen werden. Für bspw. 1.4/2.1 wurden somit zwei Normstichproben erhoben:
Klasse 1 (Ende des Schuljahres)
Klasse 2 (Anfang des Schuljahres)
d. h. zu beiden Zeitpunkten wurden die Tests mit den Lernenden geschrieben und somit sind valide Vergleichswerte hinterlegt, siehe auch Gütekriterien zur LRP: . Wenn man die Testeingabe zu bspw. Test 1.4/2.1 getätigt hat, folgt in der Auswertung ein Dropdown-Menü, welche die Auswahl des korrekten Vergleichswertes ermöglicht und somit die individuellen Ergebnisse mit den passenden Werten vergleicht: