Unsere Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie Auszüge aus einem unserer Titel abdrucken möchten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.
Um Ihnen Ihre Anfrage zu erleichtern, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt:
1. Eine Abdruckgenehmigung kann nur für Material aus unserem lieferbaren Programm erteilt werden.
Ob ein Titel lieferbar ist, prüfen Sie ganz einfach, indem Sie auf unserer Startseite in das vorgesehene Suchfeld die ISBN des betreffenden Titels eingeben. Ist das Werk lieferbar, wird das Produkt angezeigt. Ergibt Ihre Suche 0 Treffer, können Sie davon ausgehen, dass es sich um einen vergriffenen Titel handelt und wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Abdruckgenehmigung erteilen können.
2. Das Urheberrecht zahlreicher Texte, Bilder und Grafiken in den Werken der Ernst Klett Verlag GmbH liegt bei Dritten, an die Sie sich bitte direkt wenden müssen.
Bitte vergewissern Sie sich sorgfältig, wer genau der Rechteinhaber ist, an den eine Anfrage gerichtet werden muss. Hierzu prüfen Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum sowie im Textquellen- oder Bildnachweis.
Für viele unserer neuen Titel können Sie auf unserer Website das Blättern im Livebook nutzen.
Hinweise auf Rechte Dritter können auch direkt am jeweiligen Text/Abbildung in der Publikation angebracht sein.
Wir können leider keine Recherchearbeit für Sie übernehmen.
3. Nachdem Sie sich sorgfältig vergewissert haben, dass die Ernst Klett Verlag GmbH als Rechteinhaber zu kontaktieren ist, füllen Sie bitte das für Sie eingerichtete Formular aus.
Nach Bearbeitung erhalten Sie von uns eine schriftliche Genehmigung. Wir erheben eine Mindestgebühr in Höhe von EUR 60.-. Telefonische Abdruckanfragen können wir leider nicht bearbeiten.
Bitte nutzen Sie für Kleinlizenz-Anfragen das dafür erstellte Kontaktformular.