Eine Auftragsverarbeitung (kurz AV) ist gegeben, wenn die Schule die personenbezogenen Daten nicht selbst verarbeitet, sondern diese von einem externen Dritten (in diesem Fall der Ernst Klett Verlag) verarbeiten lässt.
Wenn beispielsweise in der Gruppenverwaltung oder im Diagnostikportal HSP E-Mail-Adressen oder Klarnamen eingegeben werden, werden diese Daten von uns verarbeitet und ein AVV ist erforderlich.
Untenstehend im Anhang dieses Beitrages finden Sie die Vorlage für den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Bitte füllen Sie das Dokument an den gelb markierten Stellen aus und fügen Sie die Unterschrift der an Ihrer Schule für den Datenschutz zuständigen Person ein.
Senden Sie das PDF ausschließlich per E-Mail an info@klett.support mit dem Betreff „Auftragsverarbeitungsvertrag“ an uns zurück.
Sollten Ihre Schule eine öffentliche Schule in Trägerschaft der evangelischen Kirche sein, schicken Sie uns bitte den Zusatz_EKD mit.
Für katholische Kirchen ist eine gesonderte Anlage nicht notwendig, da das Datenschutzgesetz der katholischen Kirchen bei Auftragsdatenverarbeitung mit nicht-katholischen Anbietern die DSGVO insgesamt anerkennt.
Das Vertragsverhältnis kommt zustande durch den Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Dokumentes und gilt so lange, wie keine Änderungen am Vertrag vorgenommen werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.