Eine Auftragsverarbeitung (kurz AVV) ist gegeben, wenn die Institution die personenbezogenen Daten nicht selbst verarbeitet, sondern diese von einem externen Dritten (in diesem Fall der Ernst Klett Verlag) verarbeiten lässt.
Untenstehend im Anhang dieses Beitrages finden Sie die Vorlage für den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Bitte füllen Sie das Dokument an den gelb markierten Stellen aus und fügen Sie die Unterschrift der an Ihrer Institution für den Datenschutz zuständigen Person ein.
Senden Sie das PDF ausschließlich per E-Mail an info@klett.support mit dem Betreff „Auftragsverarbeitungsvertrag“ an uns zurück.
Sollten Ihre Schule eine öffentliche Schule in Trägerschaft der evangelischen Kirche sein, schicken Sie uns bitte den Zusatz_EKD mit.
Für katholische Kirchen ist kein Zusatz erforderlich:
Nach § 29 Abs. 3 KDG kann der Datenschutz nach dem kirchlichen Recht, aber auch nach den europäischen Vorschriften vorgenommen werden. Wir richten uns dabei nach den europäischen Vorschriften, weshalb wir keine Extraregelung für die kath. Kirche benötigen.
Das Vertragsverhältnis kommt zustande durch den Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Dokumentes und gilt so lange, wie keine Änderungen am Vertrag vorgenommen werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten finden Sie unter dem folgenden Link:
Wo finde ich das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?