Der Potsdamer Lesetest ist grundsätzlich für einen inklusiven Unterricht geeignet, aber eine pauschale Antwort ist schwierig, da es immer auf das Kind und den jeweiligen schulischen Kontext ankommt. Wenn Sie Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf, AD(H)S oder Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) in Ihrer Klasse haben, machen Sie sich zunächst mit dem Nachteilsausgleich des Kindes vertraut. Vielleicht gibt es bereits ein paar Umsetzungshinweise, die Sie bei dem PLT anwenden können.
Wenn Sie Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Lese-Rechtschreibschwäche testen sollten, verhalten Sie sich geduldig und motivierend. Lesen Sie die Anleitung deutlich vor und stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass das Kind versteht, wie es die jeweilige Aufgabe zu bearbeiten hat. Je nach Förderschwerpunkt können Sie die folgenden Hinweise beachten:
Bei einem Förderschwerpunkt Hören soll sichergestellt werden, dass die Hörhilfen der Kinder so eingestellt sind, dass sie den Instruktionen der Lehrkraft folgen können. Für Kinder, die die Instruktion in Gebärdensprache benötigen, bietet sich die Verwendung einer entsprechenden KI an, die dies umsetzt.
Bei gravierenden Sehproblemen vergrößern Sie alle Testitems. Sie können beispielsweise die einzelnen DIN-A5-Seiten der Testhefte auf A4-Papier vergrößern oder digitale Vergrößerungsmedien nutzen.
Wenn das Kind Ängste hat, den Test nicht zu schaffen, können Sie die Klammern des Testheftes lösen, die einzelnen Seiten zerschneiden und ihm die Aufgaben portionsweise vorlegen. Geben Sie dem Kind zum Beispiel den Untertest Worterkennen und lesen Sie die Aufgabenstellungen wie gewohnt vor. Wenn das Kind die ersten Seiten bearbeitet hat, teilen Sie nach einem ordentlichen Lob nacheinander die einzelnen Texte des Untertests Textverständnis in der Reihenfolge aus, wie sie auch im Testheft vorgesehen ist, und verfahren Sie wie zuvor. Sie können den PLT auf diese Weise auch auf mehrere Termine verteilen. Dabei sollte die insgesamt vorgegebene Bearbeitungszeit jedoch nicht überschritten werden.
Achten Sie bei Kindern mit AD(H)S auf eine möglichst reizarme Umgebung: Platzieren Sie beispielsweise den Tisch, an dem das Kind arbeitet, vor einer leeren Wand und bieten Sie während der Bearbeitungszeit Schallschutz-Kopfhörer an.
Bei einem Förderschwerpunkt Lernen und bei LRS verlängern Sie die Bearbeitungszeit. Lassen Sie die Lernenden aber auch markieren, wie weit sie in der regulären Bearbeitungszeit kommen, damit sowohl eine normbezogene als auch eine individuelle Auswertung möglich ist.
Bei Krankheit sollte der Test verschoben werden. Wurde er trotz Erkrankung durchgeführt, kann er nach frühestens 2 bis 3 Wochen wiederholt werden.
Bei starken kognitiven Einschränkungen, z.B. bei einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, ist der PLT nicht geeignet.
Besonderheiten bei der Interpretation der Ergebnisse
Objektive, sozialnormbezogene Testergebnisse lassen sich nur bei genauer Einhaltung der vorgegebenen Durchführungshinweise ermitteln. Auf der anderen Seite werden die im PLT erzielten T-Werte und Prozentränge (PR) umfassenderen Niveaustufen zugeordnet (vgl. S. 30 im PLT-Hinweisheft 1/2 und S. 31 im PLT-Hinweisheft 3/4), die gegenüber leichten Abweichungen in der Durchführung durchaus robust sein sollten.
Bei deutlichen Abweichungen von den vorgegebenen Durchführungsmodalitäten, z. B. der Verlängerung der Bearbeitungszeit, ist eine normbezogene Interpretation der Ergebnisse nicht mehr möglich. Trotzdem lassen sich aus den Ergebnissen Hinweise auf die Lesekompetenz des Kindes entnehmen: Bei einer Mindestzahl an bearbeiteten Aufgaben ist hier vor allem der Fehlerquotient relevant, der anzeigt, ob das Worterkennen und Leseverstehen auf der Satzebene überhaupt gelingen.
Die Vertiefende Diagnostik des PLT-Einzeltests, die nicht normorientiert konzipiert wurde, bietet eine weitere Möglichkeit, relevante Aspekte der individuellen Lesekompetenz auch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bei LRS systematisch und gezielt zu erfassen.
Viel Erfolg bei der Durchführung des PLT!