Ja. Die meisten Abbildungen lizenzieren wir von anderen Bildgebern wie z.B. Bildagenturen. Bei diesen Abbildungen haben wir keinen eigenen Nutzungsrechte, sondern verfügen nur über einfache Nutzungsrechte für das jeweilige Werk (Schülerbuch, Arbeitsheft etc.) Die Bildgeber haben ein Recht auf die korrekte Nennung in einem Rechtenachweis (Quellenangabe).
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und wo finde ich ihn?
- Wer muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unterschreiben und reicht ein Vertrag pro Schule für alle digitalen Services?
- Woher weiß ich, ob bereits ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen meiner Schule und dem Ernst Klett Verlag besteht?
- Sind meine Daten sicher?
- Urheberrecht – Was ist zu beachten?
- Ich möchte einen Auszug aus einem Lehrwerk abdrucken - was muss ich tun?
- Kann ich aus digitalen Lehrwerken und Angeboten kopieren?
- Wie viel kann ich aus einem Werk kopieren?
- Aus welchen Werken darf max. 15 % kopiert werden?
- Ich möchte für meine Schüler:innen mehr als 15 % kopieren. Darf ich das tun?