Da eine Dyskalkulie in Deutschland ausschließlich von medizinischem Fachpersonal diagnostiziert werden darf (Kinder-/Jugendpsychiaterinnen und -psychiater, Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, bzw. speziell qualifizierten Ärztinnen und Ärzten), gibt die LRP keine spezifischen Hinweistexte zur Dyskalkulie aus.
Wir verweisen auf Schwierigkeiten der Kinder, ggf. Ansetzungspunkte, an denen elementare Wissensrückstände liegen könnten sowie Rechenschwierigkeiten. Die Interpretation dieser Ergebnisse obliegt der Lehrkraft, die in einem Einzelgespräch mit den Eltern weitere Schritte zur Förderung des Kindes besprechen kann.
Um eine Dyskalkulie festzustellen, gibt es spezielle externe Zentren, die dies anbieten.