Für die Nutzung der Klett Diagnostik ist grundsätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) notwendig.
Die Schülerdaten und Testergebnisse, die im Klett Diagnostikportal ausgewertet werden, sind personenbezogene Daten Dritter. Auch wenn diese pseudonymisiert werden, sind es datenschutzrechtlich weiterhin personenbezogene Daten (vgl. Art. 4 Nr. 5 DSGVO).
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Dritter im Auftrag muss mit dem Auftragsverarbeiter – in diesem Fall der Ernst Klett Verlag GmbH – nach der Vorschrift des Art. 28 DSGVO ein AVV geschlossen werden. Dieser bildet die gesicherte Rechtsgrundlage, auf der Sie die Verarbeitung der Daten auf die Ernst Klett Verlag GmbH übertragen und somit unsere Online-Dienste nutzen können.
Wir behalten uns vor, bei Nutzung des Klett Diagnostikportals ohne AVV die Zugänge zu sperren.
Den AVV muss die rechtlich haftende Person oder Organisation als der Verantwortliche im Sinne der DSGVO abschließen. Falls Sie als Einzelperson mit eigener Praxis Tests anbieten, müssen Sie den AVV auf Ihren Namen abschließen. Falls Sie in einer Institution/Praxis angestellt sind, muss diese den AVV durch eine vertretungsberechtigte Person abschließen.
Hier finden Sie die Vorlage für den AVV.