Die Daten, welche im Rahmen einer Förderplanung hinterlegt werden, gelten als besonders schützenswert. Daher ist es im Klett Diagnostikportal nicht erlaubt, Schülernamen zu hinterlegen, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Risiken für die betroffenen Personen zu senken. Die Exportdatei enthält eine Schreibzeile, in der Sie handschriftlich für Ihre Unterlagen den Namen des Lernenden vermerken können.
Für die Nutzung der Klett Diagnostik ist grundsätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) notwendig. Für detailliertere Informationen hierzu lesen Sie bitte unsere FAQ zum Thema Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen.