Ja, es muss dennoch ein AVV zwischen der Institution/Schule und der Ernst Klett Verlag GmbH abgeschlossen werden, um eine gesicherte Rechtsbasis für die Verarbeitung der Schülerdaten zu haben. Ohne Abschluss eines AVV wäre der Ernst Klett Verlag selbst Verantwortlicher und müsste gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO sämtliche Einwilligungen bei den betroffenen Erziehungsberechtigten einholen und dokumentieren. Der organisatorische Aufwand dafür ist nicht leistbar.
Wir behalten uns vor, bei Nutzung der Dienste ohne AVV die Zugänge zu sperren.