Nein, eine Verwendung von Schülernamen ist nicht gestattet. Insbesondere die Daten, welche im Rahmen der Förderplanung hinterlegt werden, gelten gesetzlich nach der DSGVO als besonders schützenswerte Daten. Um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Risiken für die betroffenen Personen zu senken, ist es im Klett Diagnostikportal nicht erlaubt, Schülernamen zu hinterlegen.
Auch dem Verlag sind die Klardaten der Lernenden, die dem jeweiligen, automatisiert vom System vergebenen Pseudonym zugeordnet sind, nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich außerhalb des Systems eine Liste anlegen, in welcher Sie vermerken, welches Pseudonym welcher Schülerin oder welchem Schüler zugeordnet ist. Bitte halten Sie Ihre Liste unter Verschluss. So ist sichergestellt, dass nur Sie die jeweiligen Pseudonyme den von Ihnen betreuten Lernenden zuordnen können.