Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird entweder von der Schulleitung oder von der datenschutzrechtlich zuständigen Person Ihrer Schule unterschrieben.
Pro Schule ist ein einziger AVV mit der Ernst Klett Verlag GmbH ausreichend. Dieser gilt für alle digitalen Services, wie beispielsweise die Gruppenverwaltung oder das Diagnostikportal HSP.
Hier finden Sie die AVV-Vorlage.