Viele Fragen erreichen uns zum Thema, wie mit Kopien oder Scans aus Unterrichtsmaterialien im Rahmen der gesetzlichen Schulschließungen umgegangen werden kann.
Die Materialien, die Sie von uns als Kopiervorlagen bezogen oder erhalten haben, können Sie an die Schülerinnen und Schüler Ihrer Klasse für das Lernen im häuslichen Bereich auf den Ihnen zur Verfügung stehenden digitalen Wegen weitergeben. Das gilt selbstverständlich auch für unsere entsprechenden Angebote im aktuellen Webbereich des Ernst Klett Verlags zum Thema Unterrichten von zuhause.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass diese Materialien nur über geschlossene Systeme mit den Schülerinnen und Schülern Ihrer Klasse geteilt werden, dazu gehören auch die Mailadressen Ihrer Schülerinnen und Schüler.
Mit den nachfolgenden Hinweisen, die Sie auch auf der Website www.schulbuchkopie.de des Verbandes Bildungsmedien und der Kultusministerkonferenz abrufen können, möchten wir Ihnen die grundsätzliche rechtliche Lage kurz erklären.
Diese Regelung bezieht sich auf folgende Produkte:
- Digitale Unterrichtsassistenten
- Schülerbücher / eBooks
- Lehrerbände
- Arbeitshefte
- Arbeitsblätter, Kopiervorlagen , Lösungsblätter
- Aus Werken zu Unterrichtszwecken dürfen maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk, analog und digital vervielfältigt werden – pro Schuljahr und Schulklasse.
- Kopien und Scans dürfen immer nur dem eigenen Unterrichtsgebrauch einer Lehrkraft, einschließlich der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, dienen.
- Schulbücher dürfen somit niemals vollständig kopiert oder eingescannt werden.
- Lehrkräfte dürfen Scans digital oder als Ausdruck an ihre Schüler weitergeben. Sie dürfen sie über PCs, Tablets, Whiteboards und/oder Beamer wiedergeben und im erforderlichen Umfang speichern, wobei Zugriffe Dritter durch effektive Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen.
- Dies gilt für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner.