Nein, dieses ist nicht gestattet, weil den Urhebern ansonsten keinerlei Vergütung über zukommen würde, sie aber einen vertraglichen und gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Honorierung haben. Wir bieten Ihnen aber dafür unsere eBooks – auch mit sog. Printplus-Lizenzen – zu sehr günstigen Konditionen an. Hier haben Sie das komplette Schülerbuch digitale zur Verfügung. Viele der eBooks sind mit zusätzlichen Materialien und vielfältigen interaktiven Medien angereichert. Außerdem stehen Ihnen eine wachsende Zahl an eCourses zu unseren Lehrwerken zur Verfügung.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Kann ich aus digitalen Lehrwerken und Angeboten kopieren?
- Welche digitalen und gedruckte Materialien darf ich teilen?
- Kann ich Materialien aus dem Digitalen Unterrichtsassistenten (DUA) digital an Schüler*innen weitergeben?
- Gibt es die Audiofiles und Software zu den Lehrwerken jetzt auch online?
- Welche Materialen kann ich online nutzen?
- Kann ich ein Schulbuch für den Unterricht vollständig kopieren?
- Wie viel kann ich aus einem Werk kopieren?
- Was ist ein Schriftwerk?
- Aus welchen Werken darf max. 15 % kopiert werden?
- Ich möchte für meine Schüler mehr als 15 % kopieren. Darf ich das tun?