Nein, dieses ist nicht gestattet, weil den Urhebern ansonsten keinerlei Vergütung über zukommen würde, sie aber einen vertraglichen und gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Honorierung haben. Wir bieten Ihnen aber dafür unsere eBooks – auch mit sog. Printplus-Lizenzen – zu sehr günstigen Konditionen an. Hier haben Sie das komplette Schülerbuch digitale zur Verfügung. Viele der eBooks sind mit zusätzlichen Materialien und vielfältigen interaktiven Medien angereichert. Außerdem stehen Ihnen eine wachsende Zahl an eCourses zu unseren Lehrwerken zur Verfügung.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und wo finde ich ihn?
- Wer muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unterschreiben und reicht ein Vertrag pro Schule für alle digitalen Services?
- Woher weiß ich, ob bereits ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen meiner Schule und dem Ernst Klett Verlag besteht?
- Sind meine Daten sicher?
- Urheberrecht – Was ist zu beachten?
- Ich möchte einen Auszug aus einem Lehrwerk abdrucken - was muss ich tun?
- Kann ich aus digitalen Lehrwerken und Angeboten kopieren?
- Wie viel kann ich aus einem Werk kopieren?
- Aus welchen Werken darf max. 15 % kopiert werden?
- Ich möchte für meine Schüler:innen mehr als 15 % kopieren. Darf ich das tun?