Aus allen Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialen (z.B. auch Kursmaterialen und Arbeitsheften, Lehrerbänden). Kopiervorlagen sind von diesen Mengen ausdrücklich ausgenommen, da diese ja genau zum Zweck der Vervielfältigung als gedruckte und/oder digitale Versionen bereitgestellt werden.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Urheberrecht – Was ist zu beachten?
- Wie kann ich PDF-Dokumente direkt bearbeiten ohne diese auszudrucken?
- Kann ich aus digitalen Lehrwerken und Angeboten kopieren?
- Kann ich Materialien aus dem Digitalen Unterrichtsassistenten digital an Schüler*innen weitergeben?
- Welche Materialien kann ich online nutzen?
- Gibt es die Audiofiles und Software zu den Lehrwerken jetzt auch online?
- Kann ich ein Schulbuch für den Unterricht vollständig kopieren?
- Wie viel kann ich aus einem Werk kopieren?
- Was ist ein Schriftwerk?
- Aus welchen Werken darf max. 15 % kopiert werden?